Ihre Krankenkasse, mit der die AWO in allen Kurangelegenheiten partnerschaftlich zusammenarbeitet, ist für die Bewilligung der Kur zuständig. Je nach Einkommen kann es auch einen Zuschuss des Sozialamtes oder des Müttergenesungswerkes geben.
In der Regel dauert die Kur drei Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung). Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Sie Ihre Urlaubstage für die Kur nicht einsetzen müssen.
Informieren Sie sich bei der AWO an Ihrem Wohnort.




